Lockdown im November - Keine Ausnahmen beim RVLH
Corona-Virus Rurderbetrieb Kraftraum Training Von: Christoph MarxenInzwischen ist die neue Version der CronaSchVO erschienen, die ab dem 2. November gültig ist. Für den RVLH bedeutet dies einen kompletten Lockdown des Bootshauses bis zum 30. November.
Selbst wenn die CoronaSchVO Ausnahmen für den Individualsport vorsieht, gilt es dem Pandemie-Geschehen Einhalt zu gebieten. Absprachen, wer wann am Bootshaus ist, um z.B. Ergo zu fahren oder im Kleinboot zu rudern, gestalten sich schwierig. Deswegen, und auch im Sinne einer gewissen Solidarität gegenüber anderen Vereinen, bedeutet dies konkret vom 2. bis zum 30. November (egal ob allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes):
- Keine Kraftraum-Nutzung
- Keine Ergometer-Nutzung
- Kein Rudern
- Kein Hallentraining
Bitte respektiert diese Anordnung und sucht das Bootshaus in dem o.g. Zeitraum einfach nicht auf.
Weiterführende Links
Suche
Archiv
- 2020
- 2019
- 2018
- 2017
- 2016
- 2015
- 2014
- 2013
- 2012
- 2011
Häufigste Tags
1.000 km-Rudern
Abrudern
Amsterdam
Arbeitseinsatz
Bootshaus
Bootstaufe
Corona-Virus
Elbe
Freunde und Förderer des RVLH
Fun-Wochenende
Grünkohl-Essen
Jahreshauptversammlung
Jubiläum
Jugend
Junioren-WM
Kraftraum
Küche
Lena Sarassa
Main
Marathon
Motorboot
Oktoberfest
Regatta
Rhein
Rurderbetrieb
Schnupperkurs
Sommerfest
Training
Trakai
VHS
Veranstaltung
Wanderfahrt
Website
Weser
Wiedertaufe